Zweitwohnsitzsteuer und Begrüßungsgeld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Bernd Lietzow   
Sonntag, 10. Mai 2009 um 21:26

Aus aktuellem Anlass hier zwei Links zum Thema Zweitwohnsitzsteuer und Begrüßungsgeld:

Satzung der Stadt Kaiserslautern zur Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer - Besonders hingewiesen sei auf §10 und §15.

Richtlinie über die Gewährung eines "kommunalen Begrüßungsgeldes"

Bitte beachtet, dass euer Kommunalwahlrecht erst drei Monate nach der Anmeldung des Erstwohnsitzes gilt. Davon könnte auch die kommende Europawahl betroffen sein.

Aktualisiert ( Dienstag, 12. Mai 2009 um 10:15 )
 
 

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